Suchfunktion

Für die Selbstauskünfte nach § 34c Gewerbeordnung zur Anmeldung eines Gewerbes stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:


Auskunft über anhängige und früher anhängige gewesene Verfahren vor dem Insolvenzgericht 


=>  Antrag auf Selbstauskunft gemäß § 34c Gewerbeordnung/Negativbescheinigung


Auskunft auf dem Schuldnerverzeichnis 


https://www.vollstreckungsportal.de/


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